Anatomie eines Lügenkomplotts

Anatomie eines Lügenkomplotts

Über die Erschießung von Philipp Müller – fünfzehn Jahre vor Benno Ohnesorg

Vorbemerkung

Am 2. Juni 1967 wurde der Student Benno Ohnesorg in Berlin während einer Demonstration gegen das Regime des Schahs von Persien von einem deutschen Polizisten erschossen. Er gilt als erstes Todesopfer polizeilicher Gewalt in der  Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik. Die Medien nahmen den 50. Jahrestag des Ereignisses zum Anlass einer ausführlichen Darstellung des damaligen Geschehens und seiner Folgen. Niemand sprach davon, dass bereits 15 Jahre davor während einer Kundgebung gegen die deutsche Wiederbewaffnung ein Demonstrant von einer Polizeikugel tödlich getroffen wurde. Namhafte Blätter wie das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL und die Wochenzeitung DIE ZEIT verloren über das Ereignis kein einziges Wort. Das Opfer war Mitglied der verbotenen kommunistischen Freien Deutschen Jugend (FDJ) und hieß Philipp Müller.

Ich war als Journalist Augenzeuge des Geschehens an jenem 11. Mai 1952 in Essen. In meinen soeben erschienenen Lebenserinnerungen (Gegen den Wind, PapyRossa-Verlag Köln 2017) beschreibe ich die daraus erwachsene erste große Propagandaschlacht des Kalten Krieges zwischen Ost und West.                                            

Kurt Nelhiebel

 

»Wissen wir auch nur von einer einzigen Schlacht, wie sie sich wirklich abgespielt hat«, fragt Gustave Le Bon in »Psychologie der Massen«, und er antwortet darauf in einer Fußnote zum Kapitel »Beeinflussbarkeit und Leichtgläubigkeit der Massen«: »Ich zweifle sehr daran. Wir kennen nur Sieger und Besiegte, aber wahrscheinlich weiter nichts.“ Das las ich zu Beginn meiner Suche nach der Wahrheit über ein Ereignis, das als Lehrstück der Desinformation bleibendes Interesse verdient: Das verbotene Essener Jugendtreffen gegen die deutsche Wiederbewaffnung vom 11. Mai 1952, bei dem erstmals nach Kriegsende ein Demonstrant von der Polizei erschossen wurde. Anders als der Name des Studenten Benno Ohnesorg, der 15 Jahre später, am 2. Juni 1967, in Berlin bei einer Demonstration gegen den Schah von Persien von einer Polizeikugel getötet wurde, ist der Name dieses Toten weitgehend unbekannt.  Als Polizisten den leblosen Körper Philipp Müllers vor den Kruppschen Krankenanstalten in Essen aus einem Lautsprecherwagen luden, will eine Augen- und Ohrenzeugin gehört haben, dass einer der Beamten sagte:  »Das Schwein ist schon tot«.

ANATOMIE EINES LÜGENKOMPLOTTS

In Zeiten wie diesen von einem einzigen Toten zu sprechen, mag unangemessen erscheinen, aber mitunter gerinnt ein Stück Zeitgeschichte zum Namen eines Einzelnen. Der 21jährige Eisenbahnarbeiter Philipp Müller aus München-Neuaubing gehörte der Freien Deutschen Jugend (FDJ) an, die im Jahr davor als verfassungswidrige Organisation verboten worden war. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, sich an einer von den Kommunisten organisierten Volksbefragung gegen die Remilitarisierung beteiligt zu haben. Wie tief damals das Unbehagen über die Pläne zur Aufstellung deutscher Streitkräfte saß, offenbarte der Wunsch des Bundespräsidenten Theodor Heuß, das Bundesverfassungsgericht möge ein Rechtsgutachten über die Vereinbarkeit der Gesetze zur Einführung der Wehrpflicht mit dem Grundgesetz erstatten. Als die Karlsruher Richter mit taktischen Winkelzügen reagierten, zog Heuß seinen Antrag – sichtlich verärgert – zurück. Die SPD verlangte 1952 vom Bundesverfassungsgericht die »vorbeugende Feststellung«, dass ein Gesetz über die Wiederbewaffnung »ohne vorangegangene Ergänzung und Abänderung des Grundgesetzes weder förmlich noch rechtlich“ mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. Das Gericht wies den Antrag als unzulässig zurück, »da die gesetzgebenden Körperschaften ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen« hätten.

In der öffentlichen Diskussion firmierten die vertraglichen Abmachungen über die Wiederbewaffnung unter der Bezeichnung Generalvertrag. Mit der Parole »Friedensvertrag statt Generalvertrag« bewegten sich die Initiatoren der Essener Veranstaltung nicht auf  abseitigem Gelände. Die Idee einer Jugendkarawane für den Frieden, die in den »Darmstädter Aktionsgruppen« um den Studentenpfarrer Herbert Mochalski entstanden war, fand großen Anklang.  Der Bundesfeldmeister der deutschen Pfadfinder, Werner Plaschke, wollte ebenso sprechen wie der hessische Landesvorsitzende der »Falken«, Rudi Arndt, und der aus Protest gegen Adenauers Eigenmächtigkeit in Sachen Wiederbewaffnung zurückgetretene CDU-Innenminister und spätere Bundespräsident Gustav Heinemann. Als Leiter der Kundgebung auf dem Essener Gerlingplatz sollte der Theologiestudent Arnold Haumann fungieren. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft sprach später von einem »zunächst parteipolitisch farblosen Unternehmen«, das von gut ausgebildeten Funktionären in eine Demonstration der FDJ umgefälscht worden sei. Bei der Anmeldung des Treffens am 8. Mai gab es gleichwohl keine Probleme. Haumann informierte das Essener Ordnungsamt, dass etwa 20.000 Teilnehmer erwartet würden und bat »höflichst« um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung. …

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Aus: Conrad Taler, Gegen den Wind, Geschichten und Texte zum Zeitgeschehen 1927 – 2017. PapyRossa-Verlag: Köln 2017.

Der Radikalenerlass und seine Folgen

O Schilda, mein Vaterland!
Heinrich Heine

Deutsche Gründlichkeit hat unser Land wieder einmal ins Gerede gebracht. Jetzt dämmert es manchen, dass der Radikalenerlass wohl doch nicht als jener Nachweis demokratischer Tüchtigkeit angesehen wird, für den ihn Verschiedene hielten. In den Geschichtsbüchern wird er wahrscheinlich einmal ebenso verspottet werden wie alle vorausgegangenen Versuche, die jeweils herrschende Ordnung als die Endstufe der gesellschaftlichen Entwicklung auszugeben und Zweifler oder Kritiker mit dem Vorwurf des politischen Extremismus zu belegen. Als politische Extremisten galten dereinst auch die Teilnehmer des Hambacher Festes von 1832, das sich gegen die Fürstenherrschaft richtete, politische Extremisten waren für die Obrigkeit auch die Wortführer der deutschen Arbeiterschaft, die das allgemeine Wahlrecht und den Achtstundentag verlangten. Ja, heute ist alles anders. Wir haben die vollkommenste demokratische Verfassung, und jeder kann nach seiner Façon selig werden. Kann er das? In was für Verhältnisse sind wir eigentlich geraten, dass ein Junglehrer sich scheut, Mitglied der Gewerkschaft zu werden, weil er meint, dies könne übel vermerkt werden und seine Übernahme in den Staatsdienst erschweren? Eigentlich soll der Radikalenerlass ja nur verhindern, dass politische Extremisten in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Tatsächlich hat er eine weit darüber hinaus gehende verheerende Wirkung. Die schlimmste davon ist im menschlichen Bereich zu suchen und heißt schlicht und einfach Angst. Und das dürfte es in einem demokratischen Staatswesen nicht geben: dass jemand Angst hat, sich für eine Sache zu engagieren, die ihm nützlich und richtig erscheint. Aber genau so ist: Deutsche schützen die Freiheit eben gründlich.

Mit dem Radikalenerlass sollte eine Schutzmauer um die Freiheit gezogen werden. Nun ist eine Kerkermauer daraus geworden. Die Situation ist wirklich paradox: ausgerechnet in dem Land mit dem stärksten Hang zum sozialen Frieden und dem geringsten Einfluss der Kommunisten auf das politische Geschehen, ausgerechnet in diesem Land übt man sich unentwegt im Kampf gegen den Kommunismus oder das, was man dafür hält. Aber auch darin war die deutsche Obrigkeit immer ein Meister: dem Schwachen hat sie ihren Stiefel stets besonders brutal ins Genick gesetzt. Einen wirklich ernst zu nehmenden Grund für den Radikalenerlass hat es nämlich nicht gegeben. An keiner Stelle war der Staatsapparat in Gefahr, von politischen Extremisten unterwandert und ausgehöhlt zu werden. Die Zahl der so genannten Radikalen im öffentlichen Dienst war zu allen Zeiten verschwindend gering. Ermittlungen haben ergeben, dass auf mehr als 2300 öffentlich Bedienstete ein Radikaler entfällt, und zwar ein so genannter Linksextremist. 2300 verfassungstreue Staatsdiener sollten eigentlich stark genug sein, die Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch einen extremistischen Einzelkämpfer in erträglichen Grenzen zu halten. Zur Not könnte man zusätzlich das Publikum in die Bemühungen zur Verteidigung der demokratischen Grundordnung einspannen, etwa durch einen Aushang in Finanzämtern mit dem Text: ›Vorsicht! In Zimmer I3 füllt ein Radikaler Steuerformulare aus.‹

Solche Ironie verfängt möglicherweise nicht, denn immerhin – man bedenke – leben wir in unmittelbarer Nachbarschaft zu zwei kommunistischen Staaten, von denen der eine von deutschen Kommunisten und damit besonders gründlich regiert wird. Aber können diese Staaten, in denen Armut und Dürftigkeit nach landläufiger Meinung das menschliche Dasein bestimmen, unserem Wirtschaftswunderland überhaupt gefährlich werden? Und die Mauer, stabilisiert sie am Ende nicht auch die politischen Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland? Nein, die Existenz der DDR bietet keine hinreichende Rechtfertigung des Radikalenerlasses. Die Ursachen dieses merkwürdigen Dokuments sind ganz anderer Natur. Um ihnen auf die Spur zu kommen, muss man sich vergegenwärtigen, in welcher Situation die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Brandt ihre Unterschrift unter jene gemeinsame Erklärung vom 28. Januar1972 setzten, die später als Radikalenerlass Furore machte: Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte lenkte ein sozialdemokratischer Regierungschef die Geschicke der Bundesrepublik. Im Bündnis mit den Freien Demokraten unternahm er das Wagnis, die Auseinandersetzungen um die von Hitler verspielten Ostgebiete zu beenden und die Ordnung des Verhältnisses zur DDR in die Wege zu leiten. Die gesamte Nachkriegsentwicklung war an einem Wendepunkt angelangt. Unter dem Zwang des atomaren Patts arrangierten sich die Westmächte mit der Sowjetunion. Das Berlin-Abkommen vom September 197I schaffte einen gefährlichen Streitpunkt aus der Welt. Warschauer Pakt und NATO befürworteten eine ausgewogene Verminderung der Truppen und Rüstungen in Mitteleuropa, und die Idee einer europäischen Sicherheitskonferenz nahm immer mehr Gestalt an.

Parallel dazu begannen Verhandlungen zwischen den USA und der Sowjetunion mit dem Ziel, die strategischen Waffen zu begrenzen und die Gefahr eines alles zerstörenden Atomkrieges zu verringern. In Übereinstimmung mit diesem weltweiten Trend zur Entspannung schloss Bonn Verträge mit Moskau und Warschau, die – nach dem längst vollzogenen Ausgleich mit dem Westen – zu einer Normalisierung des Verhältnisses der Bundesrepublik auch gegenüber dem Osten führen sollten. Als Versöhnungskanzler gefeiert nahm Willy Brandt im Dezember 1971 den Friedensnobelpreis entgegen, wenige Tage bevor Bonn und die DDR mit dem Abkommen über den Transitverkehr den ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag miteinander abschlossen. Kaum jemals zuvor befand sich unser Land in einem so harmonischen Verhältnis zur Umwelt wie zu Beginn der siebziger Jahre. Außenpolitisch sah sich die Regierung keiner Gefahr gegenüber. Umso bedrohlicher aber war die innenpolitische Szenerie. Im Bundestag schmolz die Mehrheit der Regierungsparteien SPD und FDP durch Fraktionswechsler immer mehr zusammen. Im Lande draußen schürten die oppositionellen Unionsparteien den Argwohn, die neue Ostpolitik der sozialliberalen Koalition könnte zu einem Vormarsch des Kommunismus im Innern führen. Argumentationshilfe erhielten sie dabei von den versprengten Resten der Studentenrevolte des Jahres 1968, die mit vollem Bauch und leeren Köpfen scheinrevolutionäre Parolen droschen und sich schließlich mit Terror und Gewalt als Herostraten der Neuzeit präsentierten.

CDU und CSU, deren Weltbild seit dem Verlust der Regierungsverantwortung in Bonn ohnedies ins Wanken geraten war, reaktivierten sämtliche antisozialistischen Ressentiments. Mit einer ins Monströse gesteigerten Propagandakampagne verunsicherten sie nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Regierung. Die verantwortlichen Politiker in Bonn spürten, wie ihnen unter dem Trommelfeuer von rechts der Boden unter den Füßen wegzurutschen begann. Von ihrer Ostpolitik über Gebühr in Anspruch genommen hielt die Regierung einen Schritt zur Absicherung ihrer innenpolitischen Position für geboten, der wenig Kraft in Anspruch zu nehmen schien. So kam es zum Radikalenerlass. Führende SPD-Politiker verknüpften damit die Hoffnung auf ein Nachlassen der Vorwürfe, unter ihrer Verantwortung sei die Autorität des Rechtsstaates verfallen und die radikalen politischen Bestrebungen hätten zugenommen. Sie erwies sich als Trugschluss.

Die konservativen Parteien zweifelten nicht nur weiterhin die Bereitschaft der sozial-liberalen Koalitionspartner zum gemeinsamen Vorgehen gegen radikale politische Kräfte an, sondern sie setzten auch in verstärktem Maße ihre Bemühungen fort, Sozialdemokraten und Freie Demokraten in die Nähe linksextremistischer Gruppen zu rücken oder gar als Helfershelfer der Kommunisten schlechthin auszugeben. Alle Beteiligten hatten sich mit dem Radikalenerlass auf rechtlich schwankenden Boden begeben. Ihr Postulat nämlich, die Zugehörigkeit eines Bewerbers zu einer Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen begründe in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue und rechtfertige die Ablehnung eines Anstellungsvertrages, berührt eine Reihe der in der Verfassung niedergelegten Grundrechte. Daraus ergaben sich denn auch alsbald erhebliche Differenzen, die immer noch nicht ausgeräumt werden konnten und die voraussichtlich auch gar nicht auszuräumen sind. Vor allem der Artikel 3 des Grundgesetzes steht den Absichten des Radikalenerlasses wie auch denen der davon abgeleiteten Regelungen im Weg. Er bestimmt nämlich: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.« Diese Klippe sehen auch die Befürworter des Radikalenerlasses auf der politischen Rechten. Deshalb betonen sie immer wieder, dass sich der Rechtsstaat in seinem Verhalten gegenüber einem Bürger niemals von dessen Gesinnung leiten lassen dürfe, sondern dass zur Beurteilung stets nur Handlungen herangezogen werden könnten. Aber die Praxis sieht anders aus. Wir kommen darauf zurück.

Selbstverständlich ist es das Recht eines jeden Staates, Maßnahmen zur Sicherung seiner Existenz und seiner Handlungsfähigkeit zu ergreifen. Die Aufstellung einer militärischen Streitmacht gehört – wenn auch in weiterem Sinne – ebenso dazu wie etwa die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die mit geheimen Staatspapieren zu tun haben. Solche und ähnliche Sicherheitsvorkehrungen sind überall auf der Welt üblich. Es ist auch das gute Recht eines jeden Staates, sich auf eine loyale Beamtenschaft stützen zu können. An einer solchen Beamtenschaft hat es in Deutschland nie gemangelt. Ab und zu legte sie allerdings eine gewisse Trägheit gegenüber den demokratischen Freiheitsrechten an den Tag. Hitler konnte I933 seinen Unrechtsstaat nur deshalb so rasch und so reibungslos aufrichten, weil sich die Masse der Beamten beschämend indifferent verhielt und den Unterschied zwischen Staatstreue und Verfassungstreue überhaupt nicht wahrnahm. Insofern gibt es einiges zu lernen aus den Erfahrungen der Geschichte, und das Ende der Weimarer Republik wird ja auch immer wieder beschworen, wenn von der Notwendigkeit des Staatsschutzes und der Bekämpfung des politischen Extremismus die Rede ist. Beklagenswerterweise lässt man jedoch weitgehend unberücksichtigt, dass blinde Autoritätsgläubigkeit und Mitläufertum die schlechtesten Verbündeten bei der Verteidigung demokratischer Freiheiten sind. Weimar ging nicht zugrunde, weil es zu viel linke Lehrer, Staatsanwälte, Richter und Polizeibeamte gab, sondern weil auf der rechten Seite des politischen Spektrums und bei der Mitte die Meinung vorherrschte, ein bisschen Diktatur könnte den Deutschen angesichts der wirtschaftlichen und parlamentarischen Schwierigkeiten nicht schaden. An Bemühungen zum Schutz der Republik hat es zu keiner Zeit gefehlt, aber sie verkehrten sich in der Regel in ihr Gegenteil – Verordnungen zur Bekämpfung rechtsradikaler Umtriebe wurden hauptsächlich gegen links angewendet. Schuld daran war nicht zuletzt das reaktionäre Beamtenheer, aus dem später Hitler seine Mitläufer und Mitstreiter rekrutierte.

Die Verantwortlichen für den Aufbau eines neuen demokratischen Staates hatten das Ungleichgewicht der Weimarer Anstrengungen zum Schutz der freiheitlichen Ordnung sehr wohl vor Augen, als es galt, einen neuen Beamtenapparat ins Leben zu rufen. Aber sie befolgten die Lehren der Geschichte nur halbherzig. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich im öffentlichen Dienst bis hinauf in die höchsten Ränge alsbald die alten Kameraden aus der Nazizeit ein Stelldichein gaben. Als Nachweis demokratischer Zuverlässigkeit galt deren antimarxistische Gesinnung. Aber das eine ist nicht a priori mit dem anderen identisch. Begründet wurde die Öffnung des demokratischen Staatsapparates für ehemalige Diener des Unrechtsstaates mit dem Hinweis, sie diene der inneren Aussöhnung unseres Volkes. Es war eine Aussöhnung gemäß deutscher Tradition nur nach rechts hin. Das Misstrauen gegenüber den Linken blieb. Zunächst schien es, als würden davon nur die Kommunisten betroffen, aber man kann einen Teil des Volkes nicht unter Ausnahmerecht stellen ohne zugleich das Recht des gesamten Volkes und seine Freiheit in Mitleidenschaft zu ziehen. Freilich darf nicht übersehen werden, dass die Bundesrepublik in einer Phase der Ost-West-Konfrontation entstand. Dennoch hielten die Verantwortlichen in Bund und Ländern eine dem Radikalenerlass vergleichbare Maßnahme zunächst nicht für erforderlich. Die öffentlich Bediensteten mussten einen Revers unterschreiben, den sogenannten Adenauer-Erlass, mit dem sie sich zur Treue gegenüber dem demokratischen Staat verpflichteten. Zahlreiche Kommunisten brachten das nicht übers Herz und schieden aus dem öffentlichen Dienst aus. Andere unterschrieben das Gelöbnis, und der Dienstherr war damit zufrieden.

Ein Vierteljahrhundert später hätte man, da die Zeit des Kalten Krieges einer Epoche der Entspannung Platz gemacht hatte, eine kulantere Lösung ins Auge fassen können, zumal da es ja auch noch das Disziplinarrecht gibt. Die Bundesrepublik ist ihren Kinderschuhen entwachsen und agiert mit strammen Waden als Vorturner auf der weltpolitischen Bühne. Die wirtschaftliche Basis des Landes ist gesund, und die Bevölkerung zeigt keinerlei Anfälligkeit für politischen Extremismus. Was um Himmels willen zwingt die Bundesrepublik zu Maßnahmen, mit denen sie sich auf eine Stufe mit totalitären Staaten stellt? Es geht ja nicht allein darum, dass unser Selbstverständnis jegliche Unterdrückung oder Benachteiligung von Menschen aus politischen Gründen verbieten müsste, hinzu kommt, und darin liegt eine gewisse Logik, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die angestrebte Abwehr politischer Extremisten vom öffentlichen Dienst eine einwandfreie gesetzliche Regelung in Kraft zu setzen. Der vieldiskutierte Radikalenerlass ist nämlich rechtlich ein Nullum. Ein von der SPD/FDP-Koalition im Bundestag verabschiedetes ›Extremistengesetz‹ scheiterte an der CDU/CSU-Mehrheit des Bundesrates.

Unter dem Eindruck der Fragwürdigkeit des Radikalenerlasses rückten sowohl die Sozialdemokraten als auch die Freien Demokraten davon ab, schon die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich angesehenen Partei als hinreichenden Grund für Zweifel an der Eignung eines Bewerbers zu betrachten. Sie verlangen jetzt die Prüfung jedes einzelnen Falles und lehnen eine Art Pauschalverdammung ab. CDU und CSU nehmen den entgegen gesetzten Standpunkt ein. Das gilt auch für die Frage, wer den Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit bzw. der Verfassungstreue zu führen hat. Sozialdemokraten und Freie Demokraten haben sich dazu durchgerungen, die Beweislast dem Staat aufzuerlegen und zunächst von der Verfassungstreue eines jeden Bürgers auszugehen. Die Unionsparteien hingegen möchten den Bewerber beweispflichtig machen. In den von der Union regierten Ländern wird nach der Grundidee des Radikalenerlasses verfahren, während die von SPD und FDP regierten Länder diesen Erlass nach dem Scheitern des ›Extremistengesetzes‹ als hinfällig betrachten und nach einem neuen Acht-Punkte-Konzept verfahren, das eine halbwegs liberale Handschrift erkennen lässt. Beispielsweise sollen nicht mehr alle Berufsgruppen einer Überprüfungspflicht unterliegen, sondern nur noch jene, die eine besondere staatspolitische Verantwortung übernehmen. Nach diesen Grundsätzen könnte ein Lokführer auch dann Beamter auf Lebenszeit werden, wenn er DKP-Mitglied ist, und einem Verkehrspolizisten wird das Recht auf eine solche Mitgliedschaft ebenfalls zugebilligt. Erfahrungen über die Wirkungsweise des neuen Acht-Punkte-Konzeptes liegen noch nicht vor. Interessanterweise haben es auch die höchsten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland nicht fertig gebracht, eine einheitliche Meinung zu diesem Thema zu formulieren. Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes entschied, dass die Mitgliedschaft in einer radikalen Partei zu Zweifeln an der Verfassungstreue berechtige und bei solchen Zweifeln sei die Ablehnung eines Bewerbers notwendig. Damit bestätigte das Gericht die von der CDU/ CSU geübte Praxis. Das Bundesverfassungsgericht dagegen machte sich nicht den Standpunkt zu eigen, die Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen rechtfertige von vornherein Zweifel an der Verfassungstreue. Der II. Senat entschied vielmehr, dass eine solche Mitgliedschaft nur ein Teil des Verhaltens sei, das für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Beamtenanwärters Gewicht habe. Das Urteil über einen Bewerber müsse sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründen. Auf diese Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes, das im Übrigen eine besondere politische Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Staat und der Verfassung postulierte, stützten sich SPD und FDP bei ihrem am Widerstand der Union gescheiterten Gesetz. Im Lager der konservativen Opposition stieß die Karlsruher Entscheidung auf heftige Kritik. Bemängelt wurde unter anderem, dass der II. Senat in seiner »geistig-politischen Zerrissenheit« nicht klar genug zu sagen gewusst habe, wie und nach welchen Kriterien der Dienstherr zu einer entsprechenden Gewissheit bei den einzelnen Bewerbern kommen sollte.

In der Tat hat sich das Bundsverfassungsgericht recht gewunden ausgedrückt, aber auch das ist symptomatisch für die Konfusion, in die selbst Rechtsgelehrte geraten, wenn sie über die in Rede stehenden Absichten der Staatsschützer nachzudenken beginnen. Es ist eben nicht leicht, die auf der Verfassung beruhende freiheitliche demokratische Grundordnung mit verfassungsrechtlich nicht einwandfreien Mitteln schützen zu wollen. Nicht von ungefähr hat ein Mitglied des II. Senats am Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsrichterin Wiltraud Rupp von Brünneck, ein Sondervotum abgegeben, in dem es heißt, es verstoße gegen den Artikel 21 des Grundgesetzes, wenn die Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärten Partei – wenn auch nur in Verbindung mit anderen Tatsachen – zum Nachteil eines Bewerbers ausgelegt werde. Der Artikel 21 garantiert die Freiheit, Parteien zu gründen und sichert das Recht der ungestraften Mitarbeit in einer Partei, solange diese nicht als verfassungswidrig verboten ist. »Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.« Hier liegt ein ganz entscheidendes Problem, um das sich die Politiker und die meisten Juristen herumzumogeln versuchen. Sie sprechen nicht von Verfassungswidrigkeit, sondern von Verfassungsfeindlichkeit. Damit benutzen sie einen juristisch nicht definierbaren Begriff und entziehen den Vorgang somit einer rechtlichen Würdigung.

Über verfassungsfeindliche Parteien bzw. Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen wird im Grundgesetz nichts ausgesagt. Der willkürlichen Auslegung sind anscheinend keine Grenzen gesetzt. Unter welchen Umständen wird ein Kritiker der Verfassung zum Gegner der Verfassung, und unter welchen Bedingungen wird der Verfassungsgegner zum Verfassungsfeind? Wo verläuft schließlich die Grenze zwischen Verfassungsfeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit, und wie verhält es sich mit dem Recht auf Irrtum? Einem Minister wird man ganz sicher ein hohes Maß an Verfassungstreue und Rechtskenntnis unterstellen können, aber auch er kann sich irren und an einer verfassungs- und rechtswidrigen Entscheidung mitwirken, so wie jener Bundesjustizminister, der 196o an dem Gesetz über die Einrichtung eines ›Regierungsfernsehens‹ mitgearbeitet hat, das dann vom Karlsruher Gericht als verfassungswidrig verworfen wurde. Selbst das höchste Organ der Volkssouveränität, der Bundestag, ist nicht gegen das Risiko gefeit, verfassungswidrig zu handeln. Wie sonst wäre es möglich, dass das Bundesverfassungsgericht bis Anfang 1969 nicht weniger als 98 vom Parlament beschlossene Gesetze für verfassungswidrig erklärte! Noch niemals ist einem Abgeordneten daraus Schaden daraus entstanden. An seinem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat deswegen niemand gezweifelt. Für einen Zwanzigjährigen hingegen kann es höchst fatale Folgen haben, wenn er Mitglied einer völlig legal zustande gekommenen Partei wird und sich für die Ziele dieser Partei einsetzt.

Es herrscht ein Klima der Verdächtigungen und der Gesinnungsschnüffelei. Wenn einem Bewerber für den öffentlichen Dienst in einem sozialdemokratisch regierten Land vorgehalten wird, er habe undifferenziert die Überführung der Produktionsmittel in sozialistisches Eigentum gefordert und sich damit in Widerspruch zum Grundgesetz gestellt, dann entspringt dies der gleichen Dummheit und Kleinkariertheit wie die Behauptung einer bayerischen Schulbehörde, wer sich auf August Bebel berufe, biete keine Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, denn August Bebel gehöre nicht zur deutschen Demokratiegeschichte, weil er für den Sozialismus eingetreten sei. Im Prinzip macht es allerdings keinen Unterschied, ob die bayerische Regierung eine der SPD angehörende Assessorin nicht in den höheren Justizdienst übernehmen will, weil diese der angeblich kommunistisch beherrschten Vereinigung demokratischer Juristen angehört, oder ob eine SPD-Gliederung einem betagten Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime den Ausschluss aus der Partei androht, falls er seine Mitgliedschaft in der angeblich kommunistisch beherrschten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes nicht aufkündigt.

Was Carl von Ossietzky 1927 gesagt hat, gilt immer noch: Erst geht es gegen den Bolschewismus, nachher ist alles ein Aufwaschen, und jeder ehrliche Demokrat erscheint als Bolschewist. Aber die Warnung eines Antifaschisten und Pazifisten kann einen Deutschen von echtem Schrot und Korn vermutlich kaum beeindrucken. Ossietzky war ja ein Intellektueller, und gewisse feinsinnige Verteidiger der abendländischen Freiheit machen ja schon durch die russische Schreibweise ›Intelligentsija‹ deutlich, wessen Geschäfte jener Personenkreis nach ihrem Dafürhalten zu allen Zeiten betrieben hat. Unablässig haben die Intellektuellen während der Weimarer Zeit angeblich ›vaterländisch gesinnte Bevölkerungskreise‹ provoziert und dadurch Hitler den Weg geebnet. Auch heute wieder, belehrt uns die konservative Publizistik, ziehen die Intellektuellen ›alles in Zweifel‹. Nun ja, der Literaturnobelpreisträger Heinrich Böll und der Friedensnobelpreisträger Willy Brandt könnten, stellvertretend für andere, ein Lied davon singen, was es heißt, Tabus zu brechen. An ihrem Beispiel wird deutlich, wie rasch sich Intellektuelle und Marxisten in einem Topf wiederfinden, wenn reaktionärer Ungeist differenziertes Denken vertreibt. Nur die Juden, von Joseph Goebbels dereinst mit Intellektuellen und Marxisten in einem Atemzug genannt, die Juden bleiben diesmal aus dem Spiel. Aber den anderen wird eingeheizt: den Marxisten mit einem Radikalenerlass und den Intellektuellen mit einem neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch. Dem Wortlaut nach wird die Befürwortung schwerer Gewalttaten mit Strafe bedroht, wenn dadurch andere zu Handlungen bewegt werden können, die den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden. Aber was da – angeblich als zusätzliches Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus – auf den Tisch gelegt worden ist, kann leicht zum Prügel gegen die Freiheit des Wortes werden. Als ob es einer solchen Strafandrohung überhaupt bedürfte! Die meisten Schriftsteller und Journalisten sind durch die Kommunisten- und Terroristenriecherei so eingeschüchtert, dass sie sich eine Selbstzensur auferlegen, wie weiland die Literaten zu Metternichs Zeiten. Stück für Stück ist in den vergangenen Jahren die Meinungsfreiheit eingeschränkt worden. Und wieder einmal nimmt das eigene Volk keine Notiz davon. Staatliche Zwangsmaßnahmen treffen ja immer nur eine Minderheit, und die Deutschen solidarisieren sich allenfalls mit einer deutschen Fußballmannschaft, nicht aber mit Vertretern des deutschen Geisteslebens.

So bleibt es wieder einmal dem Ausland vorbehalten, Alarm zu schlagen und den Deutschen den Spiegel vorzuhalten. In Frankreich, Holland, Italien, England, Dänemark und Schweden fühlt man sich an Zeiten erinnert, da in Deutschland kein Platz mehr war für die Anhänger der demokratischen Grundfreiheiten, es sei denn im KZ. In keinem der befreundeten westlichen Länder gibt es Regelungen, die dem deutschen ›Gewaltparagraphen‹ oder dem Radikalenerlass auch nur ähnelten. Länder mit großen kommunistischen Parteien wie Frankreich und Italien kennen keinerlei politische Beschränkungen für die Tätigkeit im Staatsdienst. Dort sind Kommunisten in großer Zahl nicht nur im Schul- und Justizwesen, sondern auch in Regierungsdienststellen tätig. In Großbritannien werden Bewerber für den Staatsdienst nicht nach ihrer politischen Überzeugung gefragt. Sie gilt als Privatangelegenheit. Die Kritik am Verfahren in der Bundesrepublik kommt deshalb von allen Seiten und nicht etwa nur aus der linken Ecke der ausländischen Publizistik. Allmählich beginnt sie auch an den Nerven deutscher Politiker zu zerren, und das ist gut so. Heute ist nicht mehr vorstellbar, dass ein Sozialdemokrat in den Chor konservativer Stimmen einfiele, um unisono die Kritik Alfred Grossers am Radikalenerlass zu schelten. Seit der Träger des Friedenspreises des deutschen Buchhandels 1975 die Frage stellte, ob manche Bürger der Bundesrepublik dem Staat mehr huldigten als dem Recht, hat sich einiges verändert. Die Totschweigetaktik gegenüber dem Radikalenerlass wurde durchbrochen. Immer mehr Menschen fürchten, die Staatsschutzmaßnahmen könnten zu einem autoritären Regime führen. Ist es nicht peinlich, dass sich jüdische Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus aus Israel zu Wort melden und erklären, der Radikalenerlass und die Berufsverbote erinnerten sie an Hitlers Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April I933, das die Entlassung aller Beamten anordnete, »die sich in Zukunft im marxistischen (kommunistischen oder sozialdemokratischen) Sinne« betätigen.

So weit hätte es niemals kommen dürfen; aber wer sich auf den Weg des tumben Antikommunismus begibt, gerät leicht in anrüchige Nachbarschaft. Andererseits wäre es grundfalsch, den Radikalenerlass als Sinnbild des inneren Zustandes der Bundesrepublik zu betrachten. Letzten Endes sagt er ebensoviel und ebenso wenig über unser Land aus wie die Berliner Mauer über die DDR und die Guillotine über die Französische Revolution. Wer eine ›neue Gestapo‹ am Werk sieht, wie Alfred Andersch in seinem Gedicht ›Artikel 3 (3)‹, der verniedlicht die Schreckensherrschaft der Nazis und bestärkt einen unangebrachten Fatalismus. So leicht sollte man die demokratischen Freiheiten nicht fahren lassen. Natürlich kann man nur mit Beklemmung davon Kenntnis nehmen, dass die Verfassungsschutzämter in zweieinhalb Jahren, nämlich vom 1. Januar 1973 bis zum 30. Juni 1975, nicht weniger als 454 585 Bewerber für den öffentlichen Dienst auf ihre politische Zuverlässigkeit hin überprüft haben. Eine so groß angelegte Aktion bewirkt zwangsläufig Unsicherheit bei den Betroffenen und züchtet Duckmäusertum und Leisetreterei weit über diesen Kreis hinaus. Und wenn sich am Ende herausstellt, dass unter fast einer halben Million Personen nur 235 ›unsichere Kantonisten‹ waren, denen man den Zutritt zum Staatsdienst verwehrte, dann führt sich ein solcher Kraftakt selbst ad absurdum. Die viel beschworene Gefahr einer Aushöhlung des demokratischen Staates durch Verfassungsfeinde verliert auch angesichts neuer Daten aus dem Bereich der Bundesbehörden jegliche Überzeugungskraft. Die Zahl der Fälle, in denen Anstoß genommen wurde, macht weniger als ein Prozent aus. Für übertriebene Staatsschutzmaßnahmen besteht wirklich kein Grund. Worüber man in Sorge sein muss, ist die schleichende Aushöhlung der Rechtssicherheit und der zunehmende Trend zum Opportunismus vor allem bei jungen Menschen. Selbst konservative Politiker halten es für selbstverständlich, dass die Jugend aufmuckt und Anstoß nimmt an bestehenden Strukturen. Aber wer muckt denn noch auf? An den Universitäten und anderen Ausbildungsstätten, ja sogar bei der Bundeswehr fragen die Verantwortlichen nach den Ursachen der Anpassungswilligkeit und Unterwerfungsbereitschaft junger Menschen. Das kann leicht nach rechts hin ausschlagen. So tot ist Weimar schließlich nicht, als dass aus diesem Gebräu von politischer Kastration und Angst um die eigene berufliche Zukunft nicht eine Generation von Untertanen hervorgehen könnte, die eines Tages die Unterdrückung des Schwächeren als normales Verhalten betrachtet. Solche Barbarenlogik darf sich nicht entfalten. Viel Zeit ist nicht mehr zu verlieren, wenn der Vergiftung des politischen Klimas Einhalt geboten werden soll. Es ist ja nicht der Radikalenerlass allein, aus dem der Mief der Intoleranz aufsteigt. Eine Tendenz zu öffentlicher Denunziation macht sich breit, die eine vernunftbezogene politische Auseinandersetzung immer mehr untergräbt. Wenn die CSU-Presse glaubt, den Ruf des FDP-Politikers Dr. Burkhart Hirsch dadurch in Zweifel ziehen zu können, dass sie behauptet, die verzerrte Optik dieses Mannes könne darauf zurückzuführen sein, dass er I948 sein Abitur in Magdeburg unter dem SED-Regime abgelegt habe, dann ist Gefahr im Verzug. Wo sind manche Leute politisch beheimatet, wenn sie die vom CDU- Abgeordneten Dr. Norbert Blüm geforderte soziale Neuorientierung der Union zum Anlass nehmen, ihn als »linksradikalen Politiker« zu denunzieren, wenn sie die größte Einzelgewerkschaft der Welt, die IG Metall in der Bundesrepublik, als »linksradikal« diffamieren und von »Wühlarbeit der Systemveränderer in der SPD« sprechen?

Wer sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, würde nie auf die Idee verfallen, Kritik am Grundgesetz als zulässig zu bezeichnen. Dabei steht das so in einem Westberliner Verwaltungsgerichtsurteil. Niemand ließe sich bei einer Anhörung zu der Anmerkung hinreißen, das heutige Wirtschaftssystem und die moderne Gesellschaft müssten sich beträchtlich verändern, wenn sie überleben wollten. So etwas kann nur der amerikanische Nationalökonom Professor John Kenneth Galbraith risikolos öffentlich erklären. In Wahrheit dürfte aber selbst dem kein Schaden entstehen, der Verstaatlichungen verlangt. Er verhielte sich verfassungskonform. »Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche, keineswegs aber die allein mögliche. Sie beruht auf einer vom Willen des Gesetzgebers getragenen wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidung, die durch eine andere Entscheidung ersetzt oder durchbrochen werden kann.« So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 20. Juli 1954.

In unserem Land wird allzu schnell jemand als linksradikal eingestuft und muss mit entsprechenden Nachteilen rechnen, als dass die Lust an kritischer Reflexion überhand nehmen könnte. Wer als rechtsradikal gilt, hat vom Radikalenerlass allem Anschein nach nichts zu befürchten. Das schleswig-holsteinische Innenministerium bestätigte einer Oberlehrerin, die Mitglied des Parteivorstandes der NPD ist, dass aktiver Einsatz für diese Partei nicht die beamtenrechtlichen Treuepflichten verletze. Im Übrigen: was heißt schon rechtsradikal? Vor fünf Jahren kreidete das Bundesinnenministerium der NPD an, dass sie einen »starken Staat mit Autorität« wolle. Heute würde sich niemand daran stoßen. Einen starken Staat wollen alle. Der Radikalenerlass soll ihn ja schaffen und sichern helfen. Ach, würden unsere Politiker doch ab und zu einen Blick in die rechtsradikale Presse werfen; manche Parole geränne ihnen zu Säure im Mund!

Unter dem Vorzeichen des Kampfes gegen linken Extremismus ist in Deutschland schon einmal die Demokratie zu Schanden gemacht worden. Eigentlich sollte unser Land gegen allzu viel Eifer auf diesem Gebiet gefeit sein. Die notwendige Bekämpfung des Terrorismus darf nicht zu einer schleichenden Vergiftung des Vertrauens untereinander führen. Ohne dieses Vertrauen ein Zusammenwirken von Demokraten unmöglich. Was für Sorgen hat Großbritannien mit dem Terrorismus in Nordirland! Einen Radikalenerlass gegen linke Lehrer kennen die Briten trotzdem nicht. Ein maßgeblicher Führer der Unionsparteien hat zum Schutz der Unternehmer in der Bundesrepublik gesagt: »Die Aufwiegelung der öffentlichen Meinung gegen einzelne Gruppen unserer Gesellschaft ist eine der gefährlichsten Erscheinungen und verrät faschistoides Denken.« Man sollte doch gefälligst diesen Satz allgemein gelten lassen. Damit wäre schon viel geholfen, und niemand brauchte mehr zu befürchten, wir Deutsche verteidigten die Freiheit auch um den Preis der Freiheit.

Aus: Neue Rundschau, Heft 3 (1974).

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